Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz

Krone

Wenn ein Zahn so weit geschädigt ist, dass er mit einer Füllung nicht mehr dauerhaft wiederhergestellt werden kann, wird es notwendig, den Zahn mit einer Krone zu versorgen. Dazu wird der Zahn rundherum etwas abgeschliffen und in der Höhe reduziert. Durch einen Abdruck bekommt das zahntechnische Labor die Vorlage, die passgenaue Krone herzustellen. Diese wird dann einige Tage später im Mund fest verklebt. In der Zwischenzeit ist der präparierte Zahn mit einem Provisorium versorgt.

Es gibt folgende Arten von Kronen:

Gusskrone
Eine solche Krone aus Metall sieht die Krankenkasse als Regelversorgung für den nicht sichtbaren Bereich vor.

Teilverblendete Krone
Die Seite der Krone, die zur Lippe bzw. zur Wange zeigt, ist mit Keramik zahnfarben verblendet. Die Kaufläche und die Seite, die zum Gaumen bzw. zur Zunge zeigt, bestehen aus Metall. Diese Form der Krone sieht die Krankenkasse als Regelversorgung für den sichtbaren Bereich vor.

Vollverblendete Krone
Die Krone besteht aus einem Metallgerüst, dass komplett mit Keramik zahnfarben verblendet ist.

Vollkeramikkrone
Eine solche Krone ist komplett metallfrei. Sie besteht aus Keramik und bietet die beste Ästhetik.

Brücke

Um die Kaukräfte ideal zu verteilen und keine Folgeschäden an anderen Zähnen oder am Kiefergelenk zu fördern, wird immer eine geschlossene Zahnreihe angestrebt. Wenn Zähne verloren gegangen sind, gilt es also, diese zu ersetzen. Ideal ist es, wenn man dies mit festsitzendem Zahnersatz tun kann. Er kommt dem ursprünglichen Zustand am nächsten.

Die Versorgung mit einer Brücke hat sich über lange Jahre bewährt und stellt auch die Regelversorgung der Krankenkasse für kleinere Lücken dar. Hierzu werden die Zähne, die an die Lücke angrenzen, abgeschliffen (s. Kronen). Aufgrund eines Abdrucks fertigt das zahntechnische Labor die Brücke an. Sie wird dann im Mund fest verklebt.

Ein wesentlicher Nachteil der Brückenversorgung ist es, dass Zähne abgeschliffen werden müssen. Es ist also oft notwendig, gesunde Zahnsubstanz zu opfern.

In den letzten Jahren hat sich eine echte Alternative etabliert und rasant entwickelt: Implantate (künstliche Zahnwurzeln). Mit Hilfe von Implantaten kann ein unnötiges Abschleifen von Zähnen vermieden werden. Außerdem kann durch sie oft noch Zahnersatz festsitzend gestaltet werden, wo mit herkömmlichen Mitteln schon eine herausnehmbare Prothese angezeigt wäre.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Teilprothese

Bei sehr großen Lücken oder wenn die letzten Backenzähne fehlen („Freiendsituation“), ist eine Teilprothese angezeigt. Sie besteht aus einem grazilen Metallgerüst und muss zum Säubern regelmäßig aus dem Mund heraus genommen werden.

Um eine solche Prothese zu befestigen, gibt es mehrere Systeme:

Metallklammern
Vorteile: Zähne müssen nicht oder wenig präpariert werden, geringe Kosten, leicht erweiterbar
Nachteil: Ästhetik (Klammern sind u. U. sichtbar)
Regelversorgung der Krankenkasse

Teleskope (Doppelkronen)
Vorteile: Ästhetik (keine Klammern), leicht erweiterbar, u. U. gaumenfrei zu gestalten
Nachteil: Zähne müssen überkront werden
In manchen Fällen Regelversorgung der Krankenkasse

Geschiebe, Anker („Druckknopf“)
Vorteile: beste Ästhetik
Nachteil: Zähne müssen überkront werden

Vollprothese

Sind alle Zähne verloren gegangen, sieht die Krankenkasse als Regelversorgung die Vollprothese vor. 
Nachteil: Im Oberkiefer Abdecken des kompletten Gaumens notwendig, um einen Saughalt zu erreichen. Daher oft Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, manchmal auch Würgereiz. Im Unterkiefer oft schlechter Halt aufgrund der bestehenden Anatomie.
Vorteil: Geringe Kosten
Mithilfe von Implantaten können zwei wesentliche Nachteile der Vollprothese deutlich vermindert werden:
1. Im Unterkiefer kann der Halt der Prothese exorbitant verbessert werden
2. Im Oberkiefer kann die Größe der Prothese je nach Zahl der Implantate entsprechend verkleinert werden.